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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 1/14 (BFH) |
§§: | AO § 146 Abs. 2 b, AO § 5 |
Schlagwörter | Verzögerungsgeld, Ermessen, Änderung |
Rechtsfrage: | Ist im Falle einer Änderung der Festsetzung eines Verzögerungsgeldes lediglich der den bei dessen erstmaligen Festsetzung verwirklichte oder aber der auf den im Zeitpunkt der jüngsten Verwaltungsentscheidung verwirklichte Sachverhalt Gegenstand des behördlichen Ermessens? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG des Landes Sachsen-Anhalt |
Vorinstanz/Datum: | 11.09.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 1236/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 06 67 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |