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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 85/13 (BFH) |
§§: | FGO § 40 Abs. 1, AO § 73, GewStG § 2 Abs. 2 |
Schlagwörter | Leistungsklage, Rechtsschutzbedürfnis, Haftung, Mitteilung |
Rechtsfrage: | Zulässigkeit einer allgemeinen Leistungsklage/Rechtsschutzbedürfnis: Kann die Klägerin im Finanzrechtsweg (allgemeine Leistungsklage) die Verpflichtung des Finanzamtes auf Erteilung einer Mitteilung an eine Gemeinde erstreiten, die darüber Auskunft geben soll, dass die Voraussetzungen einer gewerbesteuerrechtlichen Organschaft im Streitzeitraum nicht vorgelegen haben, um so einem möglichen Haftungsrisiko nach § 73 AO vorzubeugen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 18.10.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 12 K 1831/11 AO |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 10 11 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.11.2015 |
Erledigungs-Az: | I R 85/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 05 31 |