Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 42/01
§§: AO 1977 § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1, AO 1977 § 124 Abs. 1
Schlagwörter Festsetzungsfrist, Bekanntgabe, Steuerbescheid, Zugang, Festsetzungsverjährung
Rechtsfrage: Ist die Festsetzungsfrist gemäß § 169 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 der Abgabenordnung gewahrt, wenn die Finanzbehörde zunächst mehrfach vor Ablauf der Steuerfestsetzungsfrist den zutreffend adressierten Steuerbescheid mit einfachem Brief zur Post gibt, also der Bescheid den Bereich der Behörde verlassen hat, der Steuerpflichtige den Zugang des Bescheids aber bestreitet und daraufhin - aber erst nach Ablauf der Festsetzungsfrist - die Finanzbehörde den Bescheid mit Postzustellungsurkunde zustellt. - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 29.09.1999
Vorinstanz/AZ: 4 K 2688/95
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 80 40
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.09.2003
Erledigungs-Az: II R 42/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Erledigung der Hauptsache