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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 28/12 (BFH) |
§§: | AO § 218 Abs. 2, EStG § 36 Abs. 2 Nr. 2, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Abrechnung, Anrechnung, Lohnsteuer, Abfindung, Insolvenz |
Rechtsfrage: | Anrechnung nicht abgeführter Lohnsteuer: Können die bei der Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers als Einkünfte erfassten Lohnsteuerabzugsbeträge angerechnet werden, wenn der in Insolvenz gefallene Arbeitgeber die im Rahmen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses vereinbarte Abfindung nicht in voller Höhe an den Arbeitnehmer ausgezahlt, aber in der Steuerbescheinigung die auf die gesamte vereinbarte Abfindung entfallende Lohnsteuer ausgewiesen hat, ohne den gesamten ausgewiesenen Betrag an das Finanzamt abgeführt zu haben? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 24.04.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1498/11 AO |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2012 S. 1935 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 12 26 41 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 12.11.2013 |
Erledigungs-Az: | VII R 28/12 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 03 95 |