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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 16/00
§§: EStG § 18 Abs 1, EStG § 15 Abs 1 Nr 2
Schlagwörter Gewinnverteilung, Personengesellschaft, Sozietät, Betriebsprüfung, Zurechnung
Rechtsfrage: Sind die bei einer Betriebsprüfung für eine durch gerichtlichen Vergleich aufgelöste Rechtsanwalts-Sozietät festgestellten Mehrgewinne nur dem Sozius, auf den die Mehrgewinne zurückzuführen und dem sie zugute gekommen sind, oder allen Beteiligten nach dem Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen, obwohl nach dem gerichtlichen Auflösungsvertrag alle "bekannten oder unbekannten Ansprüche" zwischen den beteiligten Rechtsanwälten hätten erledigt sein sollen? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 10.01.2000
Vorinstanz/AZ: 12 K 43/99
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 71 13
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.12.2000
Erledigungs-Az: IV R 16/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 05 17