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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | X R 19/13 (BFH) | 
| §§: | EStG § 7 g Abs. 2 Satz 2 | 
| Schlagwörter | Investitionsabzugsbetrag, Neugründung, Photovoltaik | 
| Rechtsfrage: | Darf ein Firmenneugründer (Photovoltaik) von der Steuerermäßigung nach § 7 g Abs. 2 Satz 2 EStG n.F. ausgeschlossen werden, obwohl er die geplante Anschaffung der wesentlichen Betriebsgrundlage in zügiger Weise noch im Gründungsjahr tätigte und mangels eines der Anschaffung vorgelagerten Wirtschaftsjahrs für einen Investitionsabzugsbetrag nach § 7 g Abs. 1 EStG n.F. und somit das dadurch bewirkte Vorziehen der Ermäßigung weder die gesetzlichen Vorgaben erfüllt noch Raum hierfür bestand? Verfassungswidrigkeit des § 7 g Abs. 2 Satz 2 EStG n.F.? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz | 
| Vorinstanz/Datum: | 17.01.2012 | 
| Vorinstanz/AZ: | 2 K 1319/10 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 20 74 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 12.11.2014 | 
| Erledigungs-Az: | X R 19/13 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 01 29 |