Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 88/96
§§: EStG § 32 Abs. 6, EStG § 32a Abs. 1 Satz 1, EStG § 33, EStG § 33a Abs. 1
Schlagwörter Grundfreibetrag, Kinderfreibetrag, Verfassung
Rechtsfrage: Abzug von Aufwendungen für zwei Kinder des geschiedenen Klägers und Mehraufwendungen für die Pflege des Eltern-Kind-Verhältnisses als außergewöhnliche Belastung? Verfassungswidrigkeit des Grundfreibetrages und des Kinderlastenausgleichs? - Zulassung durch BFH
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 04.07.1989
Vorinstanz/AZ: 7 K 1418/88, 7 K 4336/88
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.02.2001
Erledigungs-Az: VI R 115/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: neues Aktenzeichen: VI R 115/96 - erledigt durch BFH-Urteil vom 22.2.2001, VI R 115/96 - Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 01 72 10