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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 51/15 (BFH) |
§§: | EStG § 17 Abs. 2, EStG § 17 Abs. 4 |
Schlagwörter | Darlehen, Verlust, Anschaffungskosten, Krise |
Rechtsfrage: | Erhöhung des Auflösungsverlusts einer GmbH durch endgültig gewordene Darlehensverluste: Ist bei der Feststellung der Krise eine Gesamtbetrachtung von Besitz- und Betriebsgesellschaft vorzunehmen? - Haben sich die steuerrechtlichen Maßstäbe für die Berücksichtigung von Darlehensausfällen als nachträgliche Anschaffungskosten nach Aufhebung des Eigenkapitalersatzrechts geändert? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 26.03.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 1107/13 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 03 45 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.10.2017 |
Erledigungs-Az: | IX R 51/15 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 24 75 |