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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvF 3/03 (BVerfG)
§§: GG Art. 107 Abs. 2, GG Art. 20 Abs. 1, GG Art. 109 Abs. 2, FAG § 11 Abs. 6, Solidarpaktfortführungsgesetz Art. 5
Schlagwörter Finanzausgleich, Berlin, Verfassungsmäßigkeit, Finanzierung, Haushalt, Solidarpakt, Sonderbedarf, Finanzverfassung
Rechtsfrage: Verstößt die Nichtberücksichtigung des Anspruchs des Landes Berlin auf Sonderbedarfs-Bundesergänzungszuweisungen zum Zwecke der Haushaltssanierung in § 11 Abs. 6 des Finanzausgleichsgesetzes vom 23.6.1993 sowie in Art. 5 des Solidarpaktfortführungsgesetzes gegen Art. 107 Abs. 2 Satz 3 GG und das föderative Gleichbehandlungsgebot? abstraktes Normenkontrollverfahren des Landes Berlin
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 19.10.2006
Erledigungs-Az: 2 BvF 3/03