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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | I R 95/05 |
| §§: | GewStG § 7 Satz 1, GewStG § 9 Nr. 2 a, KStG § 8 b Abs. 6 |
| Schlagwörter | Gewerbesteuer, Steuerbefreiung, Gewerbeertrag |
| Rechtsfrage: | Ist die Steuerbefreiungsvorschrift des § 8 b Abs. 6 KStG auch bei der Ermittlung des Gewerbeertrages auf der Ebene der zwischengeschalteten Personengesellschaft anzuwenden? - Zulassung durch FG - - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG Köln |
| Vorinstanz/Datum: | 31.08.2005 |
| Vorinstanz/AZ: | 7 K 1000/04 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 00 97 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 09.08.2006 |
| Erledigungs-Az: | I R 95/05 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 44 43 |