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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 65/11 (BFH) |
§§: | KStG § 14, KStG § 28, KStG § 29, KStG § 37, EStG § 15 a, UmwStG § 10 |
Schlagwörter | Organschaft, Gewinnabführung, Ausgleich, Handelsrecht |
Rechtsfrage: | Organschaftliche Ausgleichsposten: Durfte das Finanzamt den Bilanzgewinn der Organträgerin durch Bildung eines passiven organschaftlichen Ausgleichspostens mindern, der auf nicht ausgleichsfähigen Verlusten gemäß § 15 a EStG beruhte, die der Organgesellschaft aus einer Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft zuzurechnen waren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 01.09.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 188/09 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2012 S. 77 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 38 22 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.08.2012 |
Erledigungs-Az: | I R 65/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 30 31 |