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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 73/15 (BFH) |
§§: | EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3, HGB § 340 e, HGB § 340 f, InvStG § 1 Abs. 3 Satz 3, InvStG § 2 Abs. 1 Satz 2, KAGG § 39 Abs. 1 Satz 2 |
Schlagwörter | Kreditinstitut, Teilwertabschreibung, Sondervermögen, Umlaufvermögen, Fonds |
Rechtsfrage: | Kann ein Kreditinstitut bei Teilwertabschreibungen auf Anteile an einem Spezialsondervermögen, die dem Umlaufvermögen zugeordnet waren, die als zugeflossen geltenden ausschüttungsgleichen Erträge gemäß § 39 Abs. 1 Satz 2 KAGG als nachträgliche Anschaffungskosten der Fondsanteile ansetzen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 20.08.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1689/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 08 30 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.03.2017 |
Erledigungs-Az: | I R 73/15 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 12 68 |