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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 8/07
§§: KStG § 54 Abs. 10 a, KStG § 54 Abs. 11, KStG § 23, KStG § 30
Schlagwörter Ausschüttungsbelastung, Definitivbesteuerung, Ausschüttungsfinanzierung, Ausschüttungsverrechnung, Körperschaftsteuer, EK 02, EK 03, EK 45
Rechtsfrage: Sind von der Vorschrift des § 54 Abs. 10 a Satz 2 KStG 1999 - entgegen dem Wortsinn - im Wege der teleologischen Reduktion Fälle auszunehmen, in denen es infolge der Festschreibung des EK 45 zu einer Ausschüttungsverrechnung mit dem EK 02/EK 03 kommt, obwohl ausreichend EK 45 zur Ausschüttungsfinanzierung zur Verfügung steht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 29.11.2006
Vorinstanz/AZ: 6 K 212/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 01 70
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.09.2007
Erledigungs-Az: I R 8/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 13 66