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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 32/07
§§: AO § 173 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 33
Schlagwörter Grobes Verschulden, Änderung, Neue Tatsache, Steuerberater
Rechtsfrage: Steht grobes Verschulden des Steuerberaters der nachträglichen Änderung bestandskräftiger Bescheide zur Berücksichtigung von Zahnbehandlungskosten als außergewöhnliche Belastung entgegen, da er trotz Erwähnung von Krankheitskosten in der Anleitung zur Einkommensteuererklärung seine Mandantin wegen der hohen zumutbaren Eigenbelastung nicht nach derartigen Aufwendungen gefragt hatte? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 29.11.2006
Vorinstanz/AZ: 1 K 1078/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 11 29
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 03.12.2009
Erledigungs-Az: VI R 58/07
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an VI. Senat - neues Aktenzeichen: VI R 58/07
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 04 93