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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VIII R 63/03 |
| §§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, EStG § 11 Abs. 1 |
| Schlagwörter | Zufluss, Kapitaleinkünfte, Scheinrendite |
| Rechtsfrage: | Steuerpflichtige Kapitalerträge, wenn ein Anlagebetrüger zunächst die Rückzahlung des Anlagekapitals und der zugesagten Rendite angekündigt, dann aber eine Neuanlage angeboten hat und die Anlegerin hierauf eingegangen ist: Kein Zufluss durch Novation, wenn die Wiederanlage objektiv auch im Interesse des Anlagebetrügers (zur Vermeidung der vorzeitigen Aufdeckung der Betrugsabsicht) lag und er die vermeintliche Rendite der Anlegerin auch nicht in den Büchern gutgeschrieben hat? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
| Vorinstanz: | FG München |
| Vorinstanz/Datum: | 21.11.2002 |
| Vorinstanz/AZ: | 11 K 3610/99 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 44 39 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 19.06.2007 |
| Erledigungs-Az: | VIII R 63/03 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 07 54 |