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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 4/11 (BFH) |
§§: | BewG § 11 Abs. 2 Satz 1, BewG § 11 Abs. 2 Satz 2 |
Schlagwörter | Erbschaftsteuer, Stuttgarter Verfahren, Jahresfrist, Gemeiner Wert |
Rechtsfrage: | Bewertung eines GmbH-Anteils im Rahmen der Erbschaftsbesteuerung: 1. Beginnt die Jahresfrist des § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG mit dem Zeitpunkt des Kaufvertrags oder mit dem zeitnahen Stichtag, auf welchen der Kaufpreis der GmbH-Anteile bemessen wurde? - 2. Bis zu welcher Beteiligungsquote an einer Kapitalgesellschaft liegt ein Zwerganteil vor, wenn der gemeine Wert eines Anteils aus einem einzigen Verkauf abgeleitet werden soll? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 02.12.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 715/2009 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 17 97 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 16.05.2013 |
Erledigungs-Az: | II R 4/11 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 19 67 |