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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 24/08 (BFH) | 
| §§: | EStG § 4 Abs. 4, BGB § 1626 Abs. 2, BGB § 1629 Abs. 2, BGB § 1795 Abs. 1, BGB § 181 | 
| Schlagwörter | Darlehensvertrag, Angehörige, Ergänzungspfleger, Schuldzinsen | 
| Rechtsfrage: | Sind Darlehensverträge zwischen nahen Angehörigen (hier mit minderjährigen Kindern), steuerlich anzuerkennen, wenn deren zivilrechtliche Wirksamkeit durch Einschaltung eines Ergänzungspflegers nachträglich herbeigeführt wird, weil den Vertragsparteien die Formvorschriften nicht bekannt waren? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung | 
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 31.05.2007 | 
| Vorinstanz/AZ: | 11 K 719/05 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 00 97 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 23.04.2009 | 
| Erledigungs-Az: | IV R 24/08 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 09 26 59 | 
