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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 28/04
§§: UmwStG § 21 Abs. 2
Schlagwörter Umwandlung, Antrag, Zeitpunkt, Bestandskraft, Entstrickung, Einbringungsgeborene Anteile, Einbringung
Rechtsfrage: Widerruf des Antrags auf Entstrickung einbringungsgeborener Anteile gemäß § 21 Abs. 2 UmwStG: Kann ein Freiberufler, der seine Einzelpraxis gegen Gewährung von Gesellschafterrechten zum Nennwert eingebracht hat, seinen Antrag auf Entstrickung für die einbringungsgeborenen Anteile gemäß § 21 Abs. 2 UmwStG bis zur Bestandskraft der Einkommensteuerfestsetzung widerrufen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 11.02.2004
Vorinstanz/AZ: 7 K 2917/02 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 25 59
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 31.05.2005
Erledigungs-Az: I R 28/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 30 95