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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 6/99 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 24 Nr. 2, EStG § 12 Nr. 1 |
Schlagwörter | Instandhaltung, Schönheitsreparaturen, Renovierung |
Rechtsfrage: | Nach Auszug des Mieters und vor Selbstnutzung aufgewandte Renovierungskosten insoweit als WK abziehbar, als sie der Mieter hätte tragen müssen? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 16.12.1998 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 215/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 88 41 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.12.2002 |
Erledigungs-Az: | IX R 6/99 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 22 05 |