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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 40/01
§§: DBA-Niederlande Art. 20, EStG § 32 b Abs. 1 Nr. 2, EGV Art. 48, GG Art. 3
Schlagwörter Ausland, Beschränkte Steuerpflicht, Progressionsvorbehalt, Diskriminierungsverbot, Gleichheitsgrundsatz
Rechtsfrage: Sind die später in den Niederlanden bezogenen Einkünfte eines niederländischen Staatsangehörigen, der im Streitjahr seinen Wohnsitz aus dem Inland in die Niederlande verlegt hat, dem Progressionsvorbehalt zu unterwerfen oder verstößt diese Einbeziehung bei fehlender beschränkter Steuerpflicht gegen den Gleichheitsgrundsatz oder das Diskriminierungsverbot? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 27.11.2000
Vorinstanz/AZ: 9 K 9474/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 90 63
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 15.05.2002
Erledigungs-Az: I R 40/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 85 74