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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 32/10 (BFH)
§§: EStG § 10 b Abs. 1 Satz 1, EStG § 10 b Abs. 4, AO § 52, AO § 175 Abs. 2 Satz 2
Schlagwörter Spende, Bescheinigung, Verein, Gemeinnützigkeit, Rückwirkendes Ereignis
Rechtsfrage: Abzug einer Spende an Sportverein als Sonderausgaben: Spendenbescheinigung als unverzichtbare Voraussetzung. Berechtigung der Ausstellung und Wirkung einer Spendenbescheinigung bei zwischenzeitlicher (bestandskräftiger) Aberkennung der Gemeinnützigkeit des Vereins. Mögliche Rückwirkung oder Wirkung nur für die Zukunft bei später wieder zuerkannter Gemeinnützigkeit aufgrund eines Rechtsbehelfsverfahrens (Existenz bedrohende Erschwernis der Versorgung des Vereins mit Spendenmitteln durch einen rechtswidrigen Körperschaftsteuerbescheid)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 14.07.2010
Vorinstanz/AZ: 10 K 975/07
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 1993
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 34 67
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.07.2011
Erledigungs-Az: X R 32/10 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 00 22