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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 48/01
§§: EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 21 Abs. 2
Schlagwörter Mietvertrag, Angehörige, Überschusserzielungsabsicht, Einkünfteerzielungsabsicht
Rechtsfrage: Einkünfteerzielungsabsicht bei verbilligter Vermietung eines Wohnhauses an Angehörige - 1. Kann auch dann noch von einem typischen Mietverhältnis i.S. der BFH-Rechtsprechung zur Überschusserzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung i.S. von § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausgegangen und damit die Überschusserzielungsabsicht bejaht werden, wenn aufgrund der Umstände des konkreten Falles die Erzielung eines Überschusses auch über einen Zeitraum von 100 Jahren - unter Außerachtlassung von Umständen, deren Eintritt im Streitjahr noch nicht absehbar ist - so gut wie ausgeschlossen erscheint - 2. Wenn die Frage zu 1. zu verneinen sein sollte, liegt dann ein untypisches Mietverhältnis i.S. der BFH-Rechtsprechung vor, wenn die Kaltmiete die lineare AfA und den Zinsaufwand nicht deckt? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 21.02.2001
Vorinstanz/AZ: 7 K 6908/97 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 82 64
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.11.2002
Erledigungs-Az: IX R 48/01
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 03 07 80