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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 14/09 (BFH) |
§§: | MinöStG § 4 Abs. 1 Nr. 3, MinöStV § 50, EnergieStG § 27, EnergieStV § 60, Richtlinie 96/2003/EG Art. 14 Abs. 1 |
Schlagwörter | Mineralölsteuer, Energiesteuer, Erstattung, Vergütung, Luftfahrtunternehmen |
Rechtsfrage: | Erstattung von Mineralölsteuer bzw. Entlastung von der Energiesteuer für den Treibstoff, der im eigenen Luftfahrzeug eines Unternehmens für die Beförderung von Betriebsangehörigen und Kunden sowie bei der Vercharterung zur Beförderung von Personen und Ersatzteilen durch dieses Unternehmen im Jahr 2006 verwendet worden ist. - Handelt es sich bei den durchgeführten Flügen um solche zur gewerbsmäßigen Erbringung von Dienstleistungen i.S. des § 4 Abs. 1 Nr. 3 MinöStG und § 60 Abs. 4 Nr. 2 EnergieStV? - Besteht ein unmittelbarer Vergütungsanspruch aus Art. 14 Abs. 1 Buchst. b RL 2003/96/EG -Luftfahrt, mit Ausnahme der privaten nichtgewerblichen Luftfahrt- ? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 04.03.2009 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 3193/08 VM |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 39 29 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.07.2012 |
Erledigungs-Az: | VII R 14/09 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren VII R 14/09 ist durch Beschluss vom 19.2.2010 ausgesetzt worden (vgl. VII R 9, 10/09). - Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 13 01 87 |