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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-503/17 (EuGH)
§§: RL 95/60/EG
Schlagwörter EG, EU, Großbritannien, Kraftstoff, private nichtgewerbliche Schifffahrt, Wasserfahrzeug, Verbrauchsteuer
Rechtsfrage: Klage der Europäischen Kommission gegen Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland: Die Klägerin beantragt, - festzustellen, dass das Vereinigte Königreich dadurch gegen seine Verpflichtungen aus der Richtlinie 95/60/EG verstoßen hat, dass es die Verwendung von gekennzeichnetem Kraftstoff zur Betankung in der privaten nichtgewerblichen Schifffahrt erlaubt hat; - dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland die Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: Kommission ./. Vereinigtes Königreich
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2017 Nr. C 347 S. 21
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 17.10.2018
Erledigungs-Az: Rs C-503/17
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 21 89