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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 13/97 | 
| §§: | EStG § 7 Abs. 4 Nr. 2, EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1a, BGB § 528 | 
| Schlagwörter | Grundstücksübertragung, Dauernde Last, Nachträgliche Anschaffungskosten | 
| Rechtsfrage: | Grundstücksübertragung unter Angehörigen ohne ausdrückliche Versorgungsregelung - Kommt ein Schenkungsvertrag, den die Vertragsparteien in der Erwartung abschließen, daß der Schenker nach Erfüllung des Vertrages verarmt sein wird, wegen der nicht abdingbaren Rechtsnorm des § 528 BGB - insbesondere der darin enthaltenen Anwendungsbefugnis für den Beschenkten - einem konkludent geschlossenen Versorgungsvertrag gleich - Zahlungen, die der Beschenkte nach Eintritt des Pflegefalls der Schenkerin aufgrund des § 528 BGB an den Sozialhilfeträger (Pflegeheimkosten) und die Schenkerin selbst (Taschengeld) zu leisten hat, nach § 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG voll abziehbare dauernde Last und keine nachträglichen Anschaffungskosten? - Zulassung durch FG | 
| Vorinstanz: | FG Berlin | 
| Vorinstanz/Datum: | 16.10.1996 | 
| Vorinstanz/AZ: | VI 425/94 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 19.12.2000 | 
| Erledigungs-Az: | IX R 13/97 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 05 09 | 
