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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 48/01 |
§§: | EStG § 2 Abs. 1 Nr. 6, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 21 Abs. 2 |
Schlagwörter | Mietvertrag, Angehörige, Überschusserzielungsabsicht, Einkünfteerzielungsabsicht |
Rechtsfrage: | Einkünfteerzielungsabsicht bei verbilligter Vermietung eines Wohnhauses an Angehörige - 1. Kann auch dann noch von einem typischen Mietverhältnis i.S. der BFH-Rechtsprechung zur Überschusserzielungsabsicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung i.S. von § 21 Abs. 1 Nr. 1 EStG ausgegangen und damit die Überschusserzielungsabsicht bejaht werden, wenn aufgrund der Umstände des konkreten Falles die Erzielung eines Überschusses auch über einen Zeitraum von 100 Jahren - unter Außerachtlassung von Umständen, deren Eintritt im Streitjahr noch nicht absehbar ist - so gut wie ausgeschlossen erscheint - 2. Wenn die Frage zu 1. zu verneinen sein sollte, liegt dann ein untypisches Mietverhältnis i.S. der BFH-Rechtsprechung vor, wenn die Kaltmiete die lineare AfA und den Zinsaufwand nicht deckt? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 21.02.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 7 K 6908/97 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 82 64 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.11.2002 |
Erledigungs-Az: | IX R 48/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 07 80 |