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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 15/11 (BFH)
§§: StromStG 1999 § 10 Abs. 1, StromStG 1999 § 10 Abs. 2
Schlagwörter Stromsteuer, Erstattung, Rückforderung
Rechtsfrage: Stromsteuererstattung für April bis Dezember 1999. Ist für die Zuordnung eines Unternehmens zum Produzierenden Gewerbe auf das Kalenderjahr 1998 oder auf das Jahr, für welches die Stromsteuervergütung beantragt wird, abzustellen? Auf welche Mitarbeiterzahl ist für die Berechnung der Einsparungen durch die Absenkung des Arbeitgeberbeitrags zur Rentenversicherung eines zum 1.2.1999 durch Übernahme verschmolzenen Unternehmens abzustellen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 17.01.2011
Vorinstanz/AZ: 7 K 1648/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 35 29
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.03.2013
Erledigungs-Az: VII R 15/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils