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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 30/03
§§: EStG § 10 e, HGB § 255 Abs. 1, HGB § 255 Abs. 2
Schlagwörter Wohneigentumsförderung, teilentgeltlicher Erwerb, Anschaffungskosten, Herstellungskosten, höherer Standard
Rechtsfrage: Stellen Aufwendungen für Baumaßnahmen, die anlässlich der teilentgeltlichen Übertragung eines Einfamilienhauses vor dessen erstmaliger Nutzung durch den neuen Eigentümer durchgeführt werden und dazu führen, dass das Gebäude einen höheren Standard erhält und betriebsbereit wird, in voller Höhe Anschaffungskosten i.S. des § 255 Abs. 1 HGB dar oder liegen - soweit das Grundstück unentgeltlich erworben wurde - nicht nach § 10 e EStG begünstigte nachträgliche Herstellungskosten i.S. des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB bzw. keine Anschaffungskosten durch Verzicht auf einen Aufwendungsersatzanspruch vor? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 19.09.2002
Vorinstanz/AZ: 3 K 1014/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 01 92
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 07.07.2004
Erledigungs-Az: X R 30/03 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 04 01