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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 19/00 |
§§: | UStG § 15 Abs 1 Nr 1 J: 1993 |
Schlagwörter | Vorsteuerabzug, Ehegattengemeinschaft, Fehlende Unternehmereigenschaft |
Rechtsfrage: | Vorsteuerabzug aus Bauleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung eines Gebäudes durch eine Ehegattengemeinschaft: Kann ein Gemeinschafter den Vorsteuerabzug aus den an die Gemeinschaft ausgeführten Bauleistungen anteilig geltend machen, wenn nur dieser Gemeinschafter Unternehmer ist und das Gesamtobjekt nur teilweise für unternehmerische Zwecke genutzt wird (vgl. BFH-Urteil vom 1.10.1998 V R 31/98, BFHE 187, 78)? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Thüringer FG |
Vorinstanz/Datum: | 03.11.1999 |
Vorinstanz/AZ: | I 447/98 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 01.08.2002 |
Erledigungs-Az: | V R 19/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 08 72 |