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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 63/96 |
§§: | AO 1977 § 175 Abs. 1 Nr. 1, AO 1977 § 182 Abs. 1, AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, AO 1977 § 179 Abs. 2 Satz 2 |
Schlagwörter | Änderung, Folgebescheid, Grundlagenbescheid, Bindungswirkung, Steuerberechnung, Steuerbegünstigung |
Rechtsfrage: | Umfang der Bindungswirkung eines Grundlagenbescheides: Ist die Änderung eines Folgebescheides gem. § 175 Abs.1 Nr.1 AO 1977 möglich, wenn die Steuer für bereits mitgeteilte Einkünfte, die gem. der Verordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken begünstigt sind, nicht nach dem in der Verordnung vorgesehenen Verfahren sondern nach § 34 Abs.1 EStG berechnet wurde? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 22.09.1995 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 284/91 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.08.2000 |
Erledigungs-Az: | X R 63/96 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 65 05 |