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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: V R 16/21
§§: UStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, UStG § 3 Abs. 9 a Nr. 2, EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a
Schlagwörter Vorsteuerabzug, Betriebsveranstaltung, Aufmerksamkeit, Weihnachtsfeier, Freigrenze
Rechtsfrage: Anwendung der einkommensteuerrechtlichen Regelungen zu Betriebsveranstaltungen als Aufmerksamkeiten im Umsatzsteuerrecht: 1. Hat sich das Umsatzsteuerrecht bei der Berechnung der Grenze für das Vorliegen von Aufmerksamkeiten (hier im Rahmen eines Kochevents als betriebliche Weihnachtsfeier) an der neuen gesetzlichen Regelung in § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 a EStG zu orientieren? - 2. Können nur solche Veranstaltungsbestandteile in die Berechnung miteinbezogen werden, welche durch die Teilnehmer unmittelbar konsumiert werden? Haben demnach angemietete Räumlichkeiten und Personal zur Verbesserung des Ambientes unberücksichtigt zu bleiben? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 05.12.2019
Vorinstanz/AZ: 5 K 222/18
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 21 17 91
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.05.2023
Erledigungs-Az: V R 16/21
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 11 94