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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 29/02
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a, EStG § 2 Abs. 1
Schlagwörter Rentenversicherung, Darlehen, Zinsen, Einkünfteerzielungsabsicht, Witwenrente
Rechtsfrage: Werbungskostenabzug bei den sonstigen Einkünften nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG für die Aufnahme zweier Darlehen zur Finanzierung einer Einmalzahlung und Einmalzinszahlung für eine sofort beginnende lebenslängliche Rentenversicherung. Ist in die Prognose für die Erzielung eines Totalüberschusses auch die Hinterbliebenenversorgung (Witwenrente) der Ehefrau mit einzubeziehen, wenn diese selbst nicht Versicherungsnehmerin sondern nur als begünstigte Dritte mitversichert ist? - Zulassung durch BFH -
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 21.02.2002
Vorinstanz/AZ: 10 K 5523/96 E
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 840
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 70 73
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.09.2004
Erledigungs-Az: X R 29/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 12 83