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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 28/13 (BFH) |
§§: | EStG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, EStG § 3 Nr. 34, SGB V § 20, EStG § 42 e |
Schlagwörter | Arbeitslohn, Seminar, Gesundheitskontrolle, Leistungsfähigkeit, Eigenbetriebliches Interesse, Steuerfreiheit, Anrufungsauskunft |
Rechtsfrage: | Stellt die Übernahme der Kosten durch den Arbeitgeber für die (freiwillige) Teilnahme der Arbeitnehmer an einer sog. Sensibilisierungswoche mit Unterbringung in einem Hotel, in der den Arbeitnehmern im Rahmen eines ganzheitlichen Personalentwicklungsprogramms zur Sicherstellung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit des Arbeitgebers grundlegende Erkenntnisse für einen gesunden Lebensstil vermittelt werden sollen, Arbeitslohn dar, der i.H.v. 500 EUR gemäß § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 18.04.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 16 K 922/12 L |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 28 91 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.05.2014 |
Erledigungs-Az: | VI R 28/13 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 27 11 |