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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 112/03
§§: KStG § 8 Abs. 4
Schlagwörter Mantelkauf, Verlustabzug, Gesellschaft mbH, Verlustfeststellung
Rechtsfrage: Steuerschädlicher Mantelkauf: Liegt bei einem Verkauf von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft die für die Abzugsfähigkeit eines Verlustvortrags erforderliche wirtschaftliche Identität nicht vor, wenn die bisher rein vermögensverwaltende Tätigkeit auch nach der Anteilsübertragung ohne Zuführung überwiegend neuen Betriebsvermögens fortgeführt worden ist? Ist über die in den Vorjahren festgestellten Verluste bezüglich der möglichen Abzugsbeschränkung wegen eines steuerschädlichen Mantelkaufs erst in einem Jahr mit positivem Ergebnis zu entscheiden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 21.10.2003
Vorinstanz/AZ: I 155/2003
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 15 33
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.05.2004
Erledigungs-Az: I R 112/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 04 39 13