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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 24/13 (BFH) |
§§: | EStG § 33 |
Schlagwörter | Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Baumängel, Zwangsläufigkeit, Erfolgsaussichten |
Rechtsfrage: | Sind im Zusammenhang mit der Vorbereitung eines Prozesses wegen mangelhafter Bauleistungen am Eigenheim angefallene Gutachter- und Rechtsanwaltskosten für das Beweissicherungsverfahren als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung. - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 26.11.2012 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 319/12 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 26 16 |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren VI R 24/13 ist durch Beschluss vom 6.5.2014 bis zur Entscheidung des Großen Senats des Bundesfinanzhofs in dem Verfahren GrS 1/13 ausgesetzt. -- Das Verfahren VI R 24/13 wurde mit Beschluss vom 21.9.2015 wieder aufgenommen. -- Zurücknahme der Klage |