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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs T-9/98 (EuG) |
| §§: | InvZulG 1993 § 3 S. 1 Nr. 3, JStG 1996 Art. 18 Nr. 1 |
| Schlagwörter | Investitionszulage, EG |
| Rechtsfrage: | Ist die Entscheidung der Kommission vom 1.10.1997 -K(97) 3136 endg. - aufzuheben, soweit darin die Bundesrepublik Deutschland zur Aufhebung von Art. 18 Nr. 1 JStG 1996 --Verlängerung der Fertigstellungsfrist in § 3 S.1 Nr. 3 InvZulG 1993 bis zum 31.12.1998-- und zur Rückforderung bereits ausgezahlter Beihilfen aufgefordert wird (hier: Abschluß der Investitionen aufgrund von der Klägerin nicht zu vertretender Umstände erst nach dem 31.12.1996)? |
| Vorinstanz: | Unternehmen ./. Kommission |
| Erledigendes Gericht: | EuG |
| Erledigungs-Datum: | 22.11.2001 |
| Erledigungs-Az: | Rs T-9/98 |