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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII B 180/02 |
§§: | EStG § 11 Abs. 1, EStG § 11 Abs. 2, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Schuldzinsen, Tantieme, Zufluss, Abfluss, Verrechnungskonto, Gesellschafter-Geschäftsführer, Zeitpunkt, Werbungskosten, Einnahmen |
Rechtsfrage: | Wann führen Buchungen von Schuldzinsen und Tantiemeansprüchen auf dem Verrechnungskonto des Gesellschafters einer GmbH zu Werbungskosten und Einnahmen des Gesellschafters? |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 12.06.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 9 K 4020/99 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2002 S. 1297 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 91 81 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.01.2003 |
Erledigungs-Az: | VIII B 180/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unzulässig |