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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 18/11 (BFH) |
§§: | UStG § 10 Abs. 1, UStG § 17 Abs. 1, UStG § 25 Abs. 2 |
Schlagwörter | Bemessungsgrundlage, Minderung, Berichtigung, Vermittlungsleistung, Reisebüro, Reiseleistung, Entgelt |
Rechtsfrage: | Ist eine Minderung der Bemessungsgrundlage für die erbrachten Vermittlungsleistungen von einem Reisebüro an den Reiseveranstalter nur dann zulässig, wenn die vermittelte Leistung an den Endverbraucher im Inland steuerpflichtig ist? - Ist die Nichtanerkennung der Entgeltsminderung rechtens, soweit die vermittelten Leistungen an die Endkunden nach § 25 Abs. 2 UStG steuerbefreit waren? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 23.03.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 5 K 3298/08 U |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 34 79 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 27.02.2014 |
Erledigungs-Az: | V R 18/11 |
Erledigungs-Vermerk: | Vorlage an den EuGH durch BFH-Beschluss vom 26.4.2012 - V R 18/11 - Das Verfahren V R 18/11 ist durch Beschluss vom 26.4.2012 bis zur Entscheidung des EuGH in dem Verfahren Rs C-300/12 ausgesetzt. - Das Verfahren V R 18/11 wurde mit Beschluss vom 16.1.2014 wieder aufgenommen. |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 15 60 |