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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 20/03
§§: InvZulG § 3 Satz 3, AO 1977 § 12
Schlagwörter Betriebsstätte, Fernwärme, Elektrizitätsversorgung, Investitionszulage
Rechtsfrage: Investitionszulage für Fernwärmeanlage und Klärschlamm-Mitverbrennungsanlage: Bilden die Fernwärmestation, die Fernwärmetrasse, die Wärmebesicherungsanlage und die Klärschlamm-Mitverbrennungsanlage eine einheitliche Betriebsstätte mit dem Elektrizitätskraftwerk, in der überwiegend Elektrizität erzeugt wird (keine Investitionszulage, da gemischter Betrieb "Elektrizitätsversorgung") oder handelt es sich nach funktionaler Betrachtungsweise bei der Elektrizitätsversorgung und der Wärmeproduktion um zwei selbständige Betriebsstätten? Betriebsbezogene oder betriebsstättenbezogene Auslegung des § 3 Satz 3 InvZulG 1996? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Berlin
Vorinstanz/Datum: 12.03.2003
Vorinstanz/AZ: 2 K 4039/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 35 26
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 23.03.2005
Erledigungs-Az: III R 20/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 29 94