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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 23/96 |
§§: | EStG § 5 |
Schlagwörter | Abschlußgebühr, Bausparkasse, Passivierung, Rechnungsabgrenzung |
Rechtsfrage: | Kann eine Bausparkasse für die vereinnahmten Abschlußgebühren einen passiven Rechnungsabgrenzungsposten bilden? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 31.01.1996 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 11/94 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 1996 S. 531 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.02.1998 |
Erledigungs-Az: | I R 23/96 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 98 12 13 |