Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
			
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
 - umfangreiche Gesetzessammlung
 - 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
 - viele weitere wertvolle Praxishilfen
 
Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | VI B 285/99 | 
| §§: | EStG § 9 Abs. 5, EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b | 
| Schlagwörter | Häusliches Arbeitszimmer, Lehrer | 
| Rechtsfrage: | Steht einem Schulleiter ein "anderer Arbeitsplatz" i.S. der §§ 9 Abs. 5, 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b EStG dann für seine Zuarbeit zur Lehrertätigkeit zur Verfügung, wenn das Schulleiterzimmer (auch) für diese Tätigkeit objektiv geeignet ist? | 
| Vorinstanz: | FG Bremen | 
| Vorinstanz/Datum: | 20.10.1999 | 
| Vorinstanz/AZ: | 4 99 057 K 3 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2000 S. 115 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 89 76 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 24.01.2001 | 
| Erledigungs-Az: | VI B 285/99 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision zugelassen - neues Aktenzeichen: VI R 16/01 - erledigt durch BFH-Urteil vom 7.8.2003 - VI R 16/01 = SIS 03 44 99 |