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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 2/17 (BFH) |
§§: | AO § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 a, AO § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 a Satz 2 |
Schlagwörter | Einspruchsentscheidung, Schlichte Änderung, Klagefrist |
Rechtsfrage: | Ob bzw. inwieweit eröffnet ein sogenannter "Antrag auf schlichte Änderung" nach dem Ergehen einer Einspruchsentscheidung, aber noch vor Ablauf der Klagefrist, eine erneute Überprüfung der im Einspruchsverfahren ausgetauschten Streitpunkte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 03.11.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 2694/13 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 06 85 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 11.10.2017 |
Erledigungs-Az: | IX R 2/17 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 24 85 |