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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 47/97
§§: EStG § 10 b Abs. 1, KStG § 9 Nr. 3 Buchst. a
Schlagwörter Spende, Höchstbetrag, Organschaft, Beteiligung
Rechtsfrage: Bleiben bei der Ermittlung des Höchstbetrags der abziehbaren Spenden Gewinnanteile der Kläger aus Beteiligungen an Organträger-Personengesellschaften insoweit außer Betracht, als sie auf Zurechnungen der Organgesellschaften entfallen, denen nach § 9 Nr. 3a KStG a.F. ein eigenes Spendenabzugsvolumen zusteht? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 29.01.1997
Vorinstanz/AZ: 4 K 1884/94 E
Erledigungs-Vermerk: neues Aktenzeichen: XI R 95/97 - erledigt durch BFH-Urteil vom 23.1.2002 - XI R 95/97