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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 33/16 (BFH) |
§§: | EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 |
Schlagwörter | Verdeckte Gewinnausschüttung, Mittelbarkeit, Nahestehende Person |
Rechtsfrage: | Liegt eine mittelbare verdeckte Gewinnausschüttung bei einem GmbH-Geschäftsführer im Hinblick auf ein schuldrechtliches oder rein tatsächliches Nahestehen vor, wenn dieser im Namen der GmbH einem Dritten einen Betrag auszahlt, um den Verkauf der Anteile des GmbH-Mehrheitsgesellschafters zu fördern und um damit eigene Vermögensvorteile zu erlangen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 18.02.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 423/15 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2016 S. 907 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 10 56 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.12.2019 |
Erledigungs-Az: | VIII R 33/16 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 03 13 |