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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 29/09 (BFH)
§§: ErbStG § 3 Abs. 1 Nr. 1, ErbStG § 10 Abs. 1, BGB § 2150
Schlagwörter Erbschaftsteuer, Erbe, Vorausvermächtnis
Rechtsfrage: Ist die Klägerin aufgrund ihrer Stellung als Erbin oder aufgrund ihrer Stellung als Vorausvermächtnisnehmerin zu besteuern? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 25.06.2008
Vorinstanz/AZ: 3 K 310/05
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 09 23 52
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 06.10.2010
Erledigungs-Az: II R 29/09 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 11 06 82