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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 23/13 (BFH) |
§§: | EStG § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Fristberechnung, Genehmigung, Vorbehalt, Aufschiebende Bedingung, Veräußerungsgeschäft |
Rechtsfrage: | Fristberechnung bei einer Grundstücksveräußerung, die unter Genehmigungsvorbehalt steht: Ist das obligatorische Rechtsgeschäft maßgebend, auch wenn es wegen einer aufschiebenden Bedingung (hier: Genehmigungsvorbehalt) zivilrechtlich noch schwebend unwirksam ist? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 22.05.2013 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 15/12 E |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2013 S. 1336 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 13 26 84 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.02.2015 |
Erledigungs-Az: | IX R 23/13 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 15 06 32 |