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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 31/04 | 
| §§: | EStG § 23 Abs. 3 | 
| Schlagwörter | Verlustausgleich, Verlustverrechnung, Wertpapiergeschäfte, Spekulationsgeschäft, Gleichheit, Verfassung | 
| Rechtsfrage: | Verfassungsmäßigkeit der Verlustausgleichsregelung des § 23 Abs. 3 Sätze 8 und 9 EStG: Sind entgegen der Verlustausgleichsregelung des § 23 Abs. 3 Sätze 8 und 9 EStG die im Kalenderjahr 2000 erzielten Verluste aus Wertpapierspekulationsgeschäften im Jahr ihrer Entstehung sofort abziehbar und mit anderen positiven Einkünften verrechenbar? Verstößt § 23 Abs. 1 Sätze 8 und 9 EStG gegen Art. 3 Abs. 1 GG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Berlin | 
| Vorinstanz/Datum: | 22.06.2004 | 
| Vorinstanz/AZ: | 7 K 7500/02 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 04 36 87 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 06.03.2007 | 
| Erledigungs-Az: | IX R 31/04 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 23 95 | 
