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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VII R 32/14 (BFH)
§§: AEUV Art. 266, FGO § 74, AO § 236
Schlagwörter Zucker, Zinsen, Aussetzung des Verfahrens
Rechtsfrage: Berechnung der Produktionsabgabe Zucker (B-Abgabe) für das Zuckerwirtschaftsjahr 2002/2003 und der Zinsen. Hätte das FG das Verfahren aussetzen müssen, weil der EuGH mit Urteil den zuständigen Gemeinschaftsorganen eine Neuregelung nach Ungültigerklärung der VO (EG) Nr. 1193/2009 aufgegeben hat? Sind die vom HZA auf die erstatteten Beträge zu zahlenden Zinsen ab dem Tag der Rechtshängigkeit oder ab dem Tag der Zahlung der Beträge zu berechnen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 09.01.2013
Vorinstanz/AZ: 4 K 189/10 VZr
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.09.2015
Erledigungs-Az: VII R 32/14
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 15 30 18