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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 35/08 (BFH) |
§§: | GrEStG § 16 Abs. 1 Nr. 1, GrEStG § 1 Abs. 2 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Rückgängigmachung, Verwertungsbefugnis, Insolvenz |
Rechtsfrage: | Führt die Rückgängigmachung eines Grundstückskaufvertrages auch dann zur Aufhebung der Grunderwerbsteuerfestsetzung, wenn der ursprüngliche Veräußerer die Gewalt über das Grundstück nicht zurückerlangt hat, sondern dieses direkt vom Ersterwerber auf den Zweiterwerber übergegangen ist weil der Ersterwerber niemals Verwertungsbefugnis erlangt hat? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Berlin-Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 21.05.2008 |
Vorinstanz/AZ: | 11 K 1382/04 B |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 08 34 67 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.08.2010 |
Erledigungs-Az: | II R 35/08 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 36 01 |