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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 24/05 |
§§: | UStG 1999 § 3 Abs. 8, UStG 1999 § 13 a Abs. 2, UStG 1999 § 21 Abs. 2, BGB § 454 |
Schlagwörter | Umsatzsteuerpflicht, Lieferung, Einfuhr, Kaufangebot, Ort der Lieferung |
Rechtsfrage: | Umsatzsteuerpflicht bei Zusendung von Waren aus der Schweiz an Kunden in Deutschland: 1. Wann ist bei einem "Kauf auf Probe" nach § 454 BGB umsatzsteuerlich eine Lieferung ausgeführt? - 2. Ist die Sonderregelung des § 3 Abs. 8 UStG auch dann anwendbar, wenn die vom Lieferer oder seinem Beauftragten veranlasste Einfuhr nur "steuerbar" ist, tatsächlich aber keine Einfuhrumsatzsteuer anfällt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 27.01.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 6226/04 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2005 S. 817 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 22 68 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 06.12.2007 |
Erledigungs-Az: | V R 24/05 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 11 74 |