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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 17/20 (BFH)
§§: EStG § 10 b Abs. 3, EStG § 10 b Abs. 4 Satz 1
Schlagwörter Sachspende, Spende, Zuwendung, Anteil, Gemeiner Wert, Bewertung, Treu und Glauben
Rechtsfrage: Ist im Rahmen der Bewertung eines GmbH-Anteils für Zwecke einer Sachspende (§ 10 b Abs. 3 EStG) wertmindernd zu berücksichtigen, dass mit dem gespendeten 89 %-Anteil an der GmbH nur 1 % des Stimm- und Gewinnbezugsrechts verbunden sind? Unter welchen Voraussetzungen besteht ein Vertrauensschutz nach § 10 b Abs. 4 Satz 1 EStG? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 20.05.2020
Vorinstanz/AZ: 7 K 3210/17 E, F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 20 20 33
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 16.11.2022
Erledigungs-Az: X R 17/20
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an das FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 23 04 15