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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 90/00 |
§§: | EStG § 32 Abs 1 Nr 2 |
Schlagwörter | Kinderfreibetrag, Pflegekind, Kostkind, Unterhalt |
Rechtsfrage: | Kinderfreibetrag für (sieben) Pflegekinder, wenn die Pflegeeltern außer den selbständigen Einkünften aus der Vollzeitpflege (Bezug der Unterhaltsbedarfssätze nach § 39 SGB VIII in Höhe von mtl. ca. 1.950 DM je Kind) keine weiteren Einkünfte erzielt haben und somit nicht in der Lage sind, die Kinder zu einem nicht unwesentlichen Teil auf ihre Kosten zu unterhalten? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 11.02.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 2402/97 |
Erledigungs-Vermerk: | Zurücknahme der Revision |