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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 68/00
§§: BewG § 10, BewG § 95 Abs. 1, BewG § 109 Abs. 1
Schlagwörter Teilwert, Schiff, Restwert, Veräußerungserlös
Rechtsfrage: Ermittlung des Teilwerts eines Seeschiffes. - Ist Teilwert eines am Bewertungsstichtag bereits steuerrechtlich voll abgeschriebenen Seeschiffes, das kurz nach dem Bewertungsstichtag veräußert wurde, der schematisch ermittelte Restwert von 30 v.H. der Anschaffungskosten entsprechend den Seeschifffahrts-Richtlinien (SeeSchiffR) der OFD Hamburg, oder der Schätzwert zwischen pauschalem Restwert und höherem Veräußerungserlös. Darf dies zu einem höheren Teilwert als zu einem früheren Bewertungsstichtag führen und liegt überdies ein Verstoß gegen die Selbstbindung der Finanzverwaltung vor, weil sie die von ihr aufgestellten Richtlinien nicht anwendet (Abschnitt 51 Abs. 5 VStR). - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 02.05.2000
Vorinstanz/AZ: 1 K 247/97
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 01 73 74
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.03.2002
Erledigungs-Az: II R 68/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 93 71