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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 7/11 (BFH) |
§§: | KraftStG § 2 Abs. 2 a Satz 3, KraftStG § 8 Nr. 1, KraftStG § 2 Abs. 2 a Satz 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Kraftfahrzeugsteuer, Pick-up, Personenbeförderung |
Rechtsfrage: | Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einordnung eines Land Rover Defender 130 Crew Cab: Ist ein Pick-up-Fahrzeug mit Doppelkabine der Marke Land Rover (GB) Defender 130 Crew Cab (Dieselmotor, Hubraum 2.495 ccm; Gesamtgewicht 3.500 kg) als PKW oder als LKW zu besteuern? Sind für die Berechnung der Bodenfläche als Ladefläche die (belastbaren) Radkästen mit zu berücksichtigen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Nürnberg |
Vorinstanz/Datum: | 26.08.2010 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 489/2009 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 10 33 81 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 29.08.2012 |
Erledigungs-Az: | II R 7/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 12 30 57 |